Dronen
Einsatz von Drohnen im Großherzogtum Luxemburg
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein :
- Der Bediener / Fahrer muss eine unterzeichnete Genehmigung des Eigentümers des Landes haben,
auf denen er mit seinem UAS arbeitet.
- Alle UAS Flüge, die im Grossherzogtum Luxemburg stattfinden, ob von kommerzieller oder privater Natur,
müssen eine behördliche Genehmigung der Zivilluftfahrtdirektion des Grossherzogtum Luxemburg beantragen.
- Maximale Flughöhe : 50 m über dem Boden.
- Das Überfliegen von Menschen und Tieren, sowie Aufnahmen von Personen oder Privateigentum
(wenn die UAS mit einer Kamera ausgestattet ist) sind nicht erlaubt.
- Der Fahrer muss mit dem Gerät jederzeit Sichtkontakt halten.
- Alle Operationen müssen durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.


